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Reisepass
Der Reisepass und/oder Personalausweis sollte noch gültig sein. Es gibt unterschiedliche Einreisebestimmungen. Bei einigen nicht EU-Staaten muss z.B. der Reisepass noch 3 Monate nach der Ausreise gültig sein. Informieren Sie sich vorher. Ist Ihr Pass abgelaufen und Sie stehen bereits am Flughafen, kann Ihnen der Bundesgrenzschutz einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Ein "BGS-Büro" befindet sich auf jedem Flughafen. Hierfür wird eine Gebühr verlangt. Der Passersatz ist nicht für alle Länder gültig. Einige Flughäfen haben ein Abkommen mit den Passbehörden in der Nähe. Hier können Reisepässe ausgestellt werden, die ein Jahr gültig sind. Allerdings muß der Ersatzpass bei der Behörde abgeholt werden und das geht natürlich nur in den Bürostunden. Am Flughafen Frankfurt besteht die Möglichkeit einen weltweit gültigen Passersatz zu erhalten. Natürlich muß man in allen Fällen seine Identität nachweisen. Dieses können Sie mit Hilfe der abgelaufenen Dokumente, Ihrer Kreditkarte oder dem Führerschein. Wenn Kinder mitreisen, denken Sie bitte daran, dass einige Staaten einen Kinderausweis mit Lichtbild vorschreiben. Weitere Informationen und Einreisebestimmungen einzelner Staaten finden Sie hier unter "Länderinfo".